Zuckertütenwerkstatt

Einladung

zur Zuckertüten-Werkstatt

Liebe Eltern !

Bald wird Ihr Kind ein Schulkind, es kommt in die erste Klasse. Die Einschulung ist ein großer und sehr wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes. Für die Kleinen ist es etwas ganz Besonderes. In diesem Jahr ist in Brandenburg am 2. September Einschulung. In Deutschland wird dieser Tag in der Schule gefeiert. Die festlich gekleideten Kinder treffen sich mit ihren Schulmappen auf dem Rücken in der Schule und werden von den älteren Schülern mit einem Programm begrüßt. Von den Eltern und Großeltern bekommen die Schulanfänger eine Zuckertüte geschenkt. Die Zuckertüte gehört für Schulanfänger zu den wichtigsten Dingen am Einschulungstag.

 

Zusammen mit der Lehrerin und den anderen Kindern der Klasse werden die Kinder fotografiert. Alle zeigen stolz ihre Zuckertüten. Nach der Feier in der Schule gehen die Kinder mit ihren Eltern nach Hause. Viele Familien machen eine Einschulungsparty. Zuhause dürfen die Kinder ihre Zuckertüte öffnen. Die Zuckertüte kann man fertig kaufen und mit Süßigkeiten und/oder kleinen Geschenken befüllen. Manchmal wird die Zuckertüte im Kindergarten oder mit den Eltern zuhause gebastelt. Wir basteln mit euch zusammen eure eigenen Zuckertüten! Für alle interessierten Eltern und ihre Schulanfänger bieten wir an, eine Zuckertüte selbst zu basteln.
Wir treffen uns am 16. Juli 2017 von 10 – 18 Uhr am Brückenplatz (Cafe Blabla, Carl-Philip- Emanuel-Bach- Straße). Wer möchte, kann seine eigene Schere, bunte Bilder oder Glitzermotive für seine persönliche Zuckertüte mitbringen.

 

Gefördert durch:

Unterstützung beim Deutschlernen

Gute Sprachkenntnisse gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen, um geflüchtete Menschen erfolgreich in Schule, Beruf und in den Alltag zu integrieren. Dies möchten wir weiterhin zum Anlass nehmen und auf ein weiteres Angebot unseres Vereins aufmerksam machen.

Flüchtlinge, die Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache suchen und kostenfrei Deutsch üben wollen, finden uns am Dienstag, den 23.05.2017 ab 16:00 Uhr in der Studierendenmeile (Großen Scharrnstraße 20a  in der 1.Etage – bitte klingeln).

Ab dem  29.05.2017 sind  wir dort regelmäßig jeden Montag und Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr anzutreffen.

Urteil zu Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis: Das Urteil hat keine Allgemeingültigkeit, stellt aber eine neue Entwicklung in der Rechtsprechung zu Asylangelegenheiten dar.

 

Verwaltungsgerichtshof  25.04.2017 Az. A 9 S 333/17

Rechtsbehelfsbelehrung in Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unrichtig

Datum: 25.04.2017

Kurzbeschreibung:

Mit Urteil vom 18. April 2017 hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Asylrechtsstreit entschieden, dass die Rechtsbehelfsbelehrung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablehnenden Asylbescheiden regelmäßig beifügt, „unrichtig“ im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ist.

 

Zur Begründung hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs ausgeführt:

Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei die Klage zulässig, obwohl sie nicht innerhalb der nach dem Asylgesetz maßgeblichen Frist von einer Woche erhoben worden sei. Denn diese Frist werde nur im Fall einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung in Gang gesetzt. Da die dem angefochtenen Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung jedoch unrichtig erteilt worden sei, sei die Klageerhebung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz VwGO innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe zulässig gewesen. Diese Frist habe der Kläger eingehalten.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung sei auch dann unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO, wenn sie geeignet sei, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen. Die dem angefochtenen Bescheid des Bundesamts beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung weise eine derartige Unrichtigkeit auf. Denn dort heiße es u.a., dass die Klage „in deutscher Sprache abgefasst sein“ müsse. Mit dieser Formulierung sei die Rechtsbehelfsbelehrung geeignet, bei dem Betroffenen den Eindruck zu erwecken, dass die Klage gegen den Bundesamtsbescheid bei dem Verwaltungsgericht schriftlich eingereicht werden müsse und dass der Betroffene selbst für die Schriftform zu sorgen habe. Dies stehe aber in Widerspruch zu § 81 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wonach die Klage beim Verwaltungsgericht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden könne. Mit der Regelung solle dem Kläger der Rechtsschutz erleichtert werden, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen, etwa auch mangels hinreichender Kenntnis der deutschen Sprache, den Weg zum Gericht vorziehe. Die vom Bundesamt gewählte Formulierung erschwere dem Betroffenen demgegenüber die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetz nicht gewollten Weise.

In der Sache hatte die Klage jedoch keinen Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof konnte nicht feststellen, dass der Kläger einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf Anerkennung als Asylberechtigter, auf die Gewährung subsidiären Schutzes bzw. auf die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hat. Im Ergebnis wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts deshalb zurückgewiesen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. A 9 S 333/17).

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Rechtsbehelfsbelehrung+in+Bescheiden+des+Bundesamts+fuer+Migration+und+Fluechtlinge+unrichtig/?LISTPAGE=1213200

Ausbildung im Gastrobereich

Interessante Links zur Berufsausbildung, Existenzgründung und und und

Die Redaktion von Gastrozentrale hat folgende interessante Inhalte zu den Themen „Ausbildung und Existenzgründung in der Gastro-Branche“ zusammengestellt, die Geflüchteten die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern soll:

https://www.gastrozentrale.de/blog/existenzgruendung-gefluechtete/

https://www.gastrozentrale.de/blog/ausbildung-beschaeftigung-asylbewerber/

https://www.gastrozentrale.de/blog/ethno-kueche/

Ist Deutschland schon mehr Trump als wir denken?

Was für ein Aufschrei um Donald Trumps Flüchtlingspolitik und Migrationspolitik. Ausländer aus 6 muslimischen Ländern werden nicht mehr ins Land gelassen (das haben die Gerichte gekippt). Eine Mauer wird gebaut zwischen Mexico und der USA. Kriminelle Migranten werden ausgewiesen – Böser Trump!
Und wie sieht es in dem Land aus, in dem Angela Merkel den Spruch „Wir schaffen das!“ kreierte? Kurz nach dem Ausspruch, der allen Willkommensinitiativen und engagierten Menschen aus dem Herzen sprach wurden Menschen auf der Flucht aufgenommen, was schließlich in ca. 480.000 Geflüchteten in 2016 gipfelte. Gutes Deutschland bei allen Problemen die damit verbunden sind.
„Aber, aber, aber….“ säuselte damals schon das Teufelchen auf meiner Schulter „was wenn das ein gut gemachter Schachzug war, um es richtig zu machen? Erst die Arme ausbreiten für die Geflüchteten und dann heimlich – natürlich für die Öffentlichkeit- dafür sorgen das auch ja keiner mehr in nennenswerten Zahlen nachkommt?“ Und nun zwei Jahre später? Wie sieht da die Situation aus?
– Das Abkommen mit der Türkei steht! Dank  „König Erdogan“ ist die Türkei eine sichere Bastion, die vor „Nachschub“ schützt – 6.000.000.000 €
– Die Grenzmauer im „Orban Land“ steht
– Der Deal mit Libyen ist in Arbeit. Vorsorglich wird gleich auch über die militärische Unterstützung für Libyen verhandelt. Die EU Marinemission „Sophia“ soll eine Rolle beim „Aufbau der Libyschen Küstenwache und Marine helfen“ (https://www.heise.de/tp/features/EU-Fluechtlingsdeal-mit-Libyen-Auffanglager-und-Inhaftierungszentren-3195762.html)
– 2015 wird EU weit über das zerstören von Schlepperbooten debattiert und ein entsprechender zehn Punkteplan verabschiedet und sich um ein UN Mandat bemüht (https://www.tagesschau.de/ausland/schlepperbanden-101.html)
aber das ist alles viel zu wage und dauet zu lange. Besser man macht es auf die altbekannte Weise. Bezahle und Kaufe dir deine Sicherheit.
– Frau Merkel trifft den ägyptischen Präsidenten (http://www.nordbayern.de/politik/merkel-trifft-agyptische-regierung-zur-fluchtlingskrise-1.5856752) Schwerpunkt was kann Ägypten leisten um Flüchtlingsströme zu begrenzen? (http://www.dw.com/de/merkel-engere-zusammenarbeit-bei-fl%C3%BCchtlingspolitik/a-37781421)
–   Frau Merkel trifft Tunesischen Präsidenten um Rückführung nach Tunesien zu beschleunigen und will Tunesien als sicheres Herkunftsland einstufen. Geld wird spätestens dann fliessen, wenn das Abkommen mit Lybien unter Dach und Fach ist und die Geflüchteten über Tunsien nach Europa kommen.
– Bis heute hat Deutschland seine Aufnahmeverpflichtung von Geflüchteten aus Griechenland und der Türkei laut EU Ratsbeschluß von 2015 nicht eingehalten (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015D1523&from=DE) (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015D1601&from=DE)
Deutschland hat sich dazu verpflichtet, bis September 2017 rund 27.500 Asylsuchende aufzunehmen, davon 10.300 aus Italien und 17.200 aus Griechenland
Und was ist mit dem Rest der Grenzen? Marokko ist durch „Spanien gesichert“ Und das wars dann auch schon!
In Fragen der Abschottung vor Geflüchteten Menschen ist Deutschland faktisch „Trump-Land“ weit voraus und das ohne das „Trump“elige Tam Tam von Donald Duck….. ähm Trump.
Sicher, Deutschland hat viel für Geflüchtete getan, aber die Tendenzen sind doch sehr besorgniserregende. Einige Beispiel sind zwei Aussagen von Thomas De Maiziere
2015:“Offen zeigte er sich auch dafür, Flüchtlingen mehr legale Wege in die EU zu öffnen. Man müsse aber sicherstellen, dass die wirklich Schutzbedürftigen kämen, sagte de Maizière in dem vorab aufgezeichneten Interview.“ (http://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlingspolitik-105.html)

2017:
Afghanistan: „Afghanistan ist sicher nur wo weiß keiner – http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/afghanistan-abschiebungen-de-maiziere-bundeslaender
Abschiebung: Europa hat soviel für Griechenland getan “ „Wir haben in Europa viel unternommen, um die Situation in Griechenland zu verbessern“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article157945106/De-Maiziere-will-Fluechtlinge-auch-nach-Griechenland-abschieben.html Kennt der gute Mann nicht die EU – Ratsbeschlüsse zum Thema?
Deutschland muss sich seiner Verantwortung bewusst sein! Zusagen einhalten und humanitäre Hilfe laut Genfer Menschenrechtskonvention einhalten und laut Grundgesetz auch möglich machen. Das Recht auf INDIVIDUELLE Entscheidung wird per Definition massakriert (z.B. sichere Herkunftsländer).
Aus der Präambel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948
„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen
Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei
geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit
von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,…….“
(http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf)

Wichtiger Hinweis für Geflüchtete bei Ausweisverlängerung laufenden Verfahren

Kennt ihr das, ihr seit Flüchtlinge mit „Aufenthaltsgestattung“ und habt gegen einen negativen Bescheid geklagt (nicht „offensichtlich unbegründet abgelehnte Asylanträge“). Nun läuft das Ausweispapier ab und die zuständige Ausländerbehörde (ABH) verlängert euren Ausweis zwar, aber aus der „Aufenthaltsgestattung“ wird eine „Duldung“?

Viele Geflüchtete klagen gegen Bescheide vor dem Verwaltungsgerichten gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtling (BAMF). Durch das hohe Aufkommen an Klagen vor den Verwaltungsgerichten und gleichzeitiger Aufstockung von Personal beim BAMF kann es vorkommen, das die zuständige ABH zwar von der negativen Entscheidung des BAMF weis, da die Informationen direkt an die ABH geht, aber nicht von der eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht.
Wenn während einer laufenden Klage bei der Verlängerung der Papiere aus einer „Aufenthaltsgestattung“ eine „Duldung“ durch die ABH gemacht wird, dann mit Nachweis der eingereichten Klage (Klage oder Nummer des Verwaltungsgerichtes) widersprechen bzw. zur Ausweisverlängerung mit dem Nachweis der eingereichten Klage gehen.